Waffengesetz

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Waffengesetz


§1 Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz regelt den Besitz, das Führen und den Umgang mit Waffen im Staat San Andreas.

Ziel ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.


§2 Begriffsdefinition

Als Waffen gelten insbesondere:

  • Schusswaffen
  • Munition
  • Sprengmittel
  • militärische Waffen
  • verbotene Nahkampfwaffen


§3 Waffenbesitz

Der Besitz von Waffen ist nur mit staatlicher Genehmigung erlaubt, sofern die Waffe nicht ausdrücklich verboten ist.


§4 Waffenlizenz

Für den Besitz und das Führen von Schusswaffen ist eine Waffenlizenz erforderlich.

Die Lizenz kann entzogen werden bei:

  • Straftaten
  • Missbrauch von Waffen
  • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit


§5 Führen von Waffen

Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit ist nur mit gültiger Lizenz erlaubt.

Das Führen ist untersagt:

  • in staatlichen Gebäuden
  • bei öffentlichen Veranstaltungen
  • während Straftaten
  • unter Alkohol- oder Drogeneinfluss


§6 Verbotene Waffen

Der Besitz folgender Waffen ist verboten:

  • automatische Schusswaffen
  • militärische Waffen
  • schwere Waffen
  • Sprengstoff
  • nicht genehmigte Spezialwaffen


Ausnahmen gelten nur für staatliche Behörden.

§7 Transport von Waffen

Waffen müssen beim Transport:

  • gesichert
  • ungeladen
  • ordnungsgemäß aufbewahrt

werden.


§8 Einsatz von Waffen

Der Einsatz von Waffen ist nur zulässig:

  • zur Selbstverteidigung
  • zur Nothilfe
  • im Dienst staatlicher Behörden


Unverhältnismäßiger Waffeneinsatz ist verboten.

§9 Sicherstellung

Beamte dürfen Waffen sicherstellen, wenn:

  • keine Lizenz vorliegt

  • Gefahr besteht

  • eine Straftat vorliegt

§10 Waffenhandel

Der Verkauf von Waffen ist nur mit staatlicher Genehmigung erlaubt.

Illegaler Waffenhandel ist verboten.

§11 Zuständigkeit

Die Überwachung dieses Gesetzes obliegt:

  • Police Department

  • Sheriff Department

  • State Troopers

  • U.S. Marshals

§12 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.