Dieses Gesetz regelt den Besitz, das Führen und den Umgang mit Waffen im Staat San Andreas.
Ziel ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.
Als Waffen gelten insbesondere:
Der Besitz von Waffen ist nur mit staatlicher Genehmigung erlaubt, sofern die Waffe nicht ausdrücklich verboten ist.
Für den Besitz und das Führen von Schusswaffen ist eine Waffenlizenz erforderlich.
Die Lizenz kann entzogen werden bei:
Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit ist nur mit gültiger Lizenz erlaubt.
Das Führen ist untersagt:
Der Besitz folgender Waffen ist verboten:
Ausnahmen gelten nur für staatliche Behörden.
Waffen müssen beim Transport:
werden.
Der Einsatz von Waffen ist nur zulässig:
Unverhältnismäßiger Waffeneinsatz ist verboten.
Beamte dürfen Waffen sicherstellen, wenn:
Der Verkauf von Waffen ist nur mit staatlicher Genehmigung erlaubt.
Illegaler Waffenhandel ist verboten.
Die Überwachung dieses Gesetzes obliegt:
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.