Verfassung

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Verfassung des Staates San Andreas


Präambel

Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber seinen Bürgern gibt sich der Staat San Andreas diese Verfassung.

Sie dient der Sicherung von Freiheit, Ordnung, Sicherheit und Gerechtigkeit im Staatsgebiet von San Andreas.

Alle staatliche Gewalt geht vom Volk aus und wird durch gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Organe ausgeübt.


Artikel I — Staatsform


§1 Staat

San Andreas ist ein demokratischer Rechtsstaat.


§2 Staatsgebiet

Diese Verfassung gilt im gesamten Staatsgebiet von San Andreas.


§3 Staatsgewalt

Die Staatsgewalt wird aufgeteilt in:

  • Legislative
  • Exekutive
  • Judikative


Artikel II — Grundrechte der Bürger


§1 Menschenwürde

Die Würde jedes Bürgers ist unantastbar.


§2 Recht auf Leben und Sicherheit

Jeder Bürger hat das Recht auf:

  • körperliche Unversehrtheit
  • Schutz durch staatliche Behörden


§3 Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich.


§4 Eigentum

Eigentum ist geschützt.


§5 Meinungsfreiheit

Jeder Bürger darf seine Meinung frei äußern, solange dadurch keine Straftaten begangen werden.


§6 Rechtliches Gehör

Jeder Beschuldigte hat das Recht auf:

  • ein faires Verfahren
  • anwaltliche Vertretung
  • Aussageverweigerung


Artikel III — Legislative


§1 Gesetzgebung

Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Staat San Andreas.


§2 Gesetze

Gesetze werden von der Regierung beschlossen und veröffentlicht.


§3 Gültigkeit

Gesetze treten mit Veröffentlichung in Kraft, sofern nichts anderes bestimmt ist.


Artikel IV — Exekutive


§1 Behörden

Die Exekutive umfasst alle staatlichen Behörden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Police Department
  • Sheriff Department
  • State Troopers
  • U.S. Marshals
  • Feuerwehr und Rettungsdienst


§2 Aufgaben

Die Exekutive ist verantwortlich für:

  • Gefahrenabwehr
  • Strafverfolgung
  • öffentliche Ordnung
  • Katastrophenschutz


§3 Gewaltmonopol

Nur staatliche Behörden dürfen unmittelbaren Zwang anwenden.


Artikel V — Judikative


§1 Gerichte

Die rechtsprechende Gewalt liegt bei unabhängigen Gerichten.


§2 Richter

Richter entscheiden unabhängig und nur auf Grundlage der Gesetze.


§3 Verfahren

Gerichtsverfahren müssen fair und unparteiisch geführt werden.


Artikel VI — Beamtenstatus


§1 Beamte

Beamte stehen im Dienst des Staates San Andreas.


§2 Pflichten

Beamte sind verpflichtet:

  • Gesetze zu achten
  • neutral zu handeln
  • verhältnismäßig zu handeln


§3 Missbrauch der Amtsgewalt

Missbrauch der Amtsstellung ist strafbar.


Artikel VII — Sicherheit und Ordnung


§1 Öffentliche Sicherheit

Der Staat gewährleistet Sicherheit und Ordnung.


§2 Notstand

Im Notfall können Behörden besondere Maßnahmen ergreifen, sofern diese verhältnismäßig sind.


Artikel VIII — Schlussbestimmungen


§1 Vorrang der Verfassung

Diese Verfassung steht über allen Gesetzen.


§2 Änderungen

Änderungen der Verfassung müssen durch die Staatsführung beschlossen werden.


§3 Inkrafttreten

Diese Verfassung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.