Straßenverkehrsordnung

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Straßenverkehrsordnung (StVO)


§1 Zweck

Diese Verordnung regelt den Straßenverkehr im Staat San Andreas.

Ziel ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.


§2 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für alle:

  • Fahrzeugführer
  • Fußgänger
  • Radfahrer
  • sonstige Verkehrsteilnehmer


im öffentlichen Verkehrsraum.


§3 Grundregeln

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass:

  • niemand gefährdet wird
  • niemand geschädigt wird
  • niemand unnötig behindert wird


Rücksichtnahme hat oberste Priorität.


§4 Fahrzeugkontrolle

Fahrzeuge dürfen nur geführt werden, wenn:

  • sie verkehrssicher sind
  • Beleuchtung funktioniert
  • Kennzeichen vorhanden sind


§5 Fahrerlaubnis

Ein Fahrzeug darf nur mit gültiger Fahrerlaubnis geführt werden.


§6 Geschwindigkeit

Die Geschwindigkeit ist den Verkehrsbedingungen anzupassen.

Unangepasste Geschwindigkeit ist verboten.


§7 Vorfahrt

Verkehrszeichen und Ampeln haben Vorrang.

Fehlen diese, gilt gegenseitige Rücksichtnahme.


§8 Abstand

Es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.


§9 Überholen

Überholen ist nur erlaubt, wenn:

  • keine Gefährdung entsteht
  • ausreichend Platz vorhanden ist


§10 Halten und Parken

Unzulässig ist Halten oder Parken:

  • auf Einsatzflächen
  • vor Einfahrten
  • in Kreuzungsbereichen
  • auf Gehwegen


§11 Beleuchtung

Fahrzeuge müssen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mit Licht fahren.


§12 Alkohol und Drogen

Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.


§13 Verkehrsunfälle

Bei einem Unfall sind Beteiligte verpflichtet:

  • anzuhalten
  • Hilfe zu leisten
  • auf Behörden zu warten (falls erforderlich)


§14 Anweisungen von Beamten

Anweisungen von Beamten im Straßenverkehr sind zu befolgen.


§15 Einsatzfahrzeuge

Einsatzfahrzeuge mit Sondersignalen haben Vorrang.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen:

  • Platz schaffen
  • anhalten
  • ausweichen


§16 Illegale Straßenrennen

Illegale Straßenrennen sind verboten.


§17 Fahrzeugrennen und Stunts

Gefährliche Fahrmanöver im öffentlichen Verkehr sind verboten.


§18 Fahrzeugzustand

Fahrzeuge dürfen nicht in einem Zustand geführt werden, der andere gefährdet.


§19 Dokumentationspflicht

Fahrzeugführer müssen auf Verlangen vorzeigen können:

  • Führerschein
  • Fahrzeugpapiere


§20 Inkrafttreten

Diese Straßenverkehrsordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.