Diese Strafprozessordnung regelt das Verfahren bei der Verfolgung von Straftaten im Staat San Andreas.
Sie dient der Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren und der Sicherstellung einer geordneten Strafverfolgung.
Eine Person gilt bis zur Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.
Beschuldigte haben das Recht auf:
Ermittlungen dürfen eingeleitet werden, wenn ein Anfangsverdacht besteht.
Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.
Zur Aufklärung von Straftaten dürfen Beamte:
im Rahmen der Gesetze.
Die Identität einer Person darf festgestellt werden, wenn:
Durchsuchungen sind zulässig bei:
Dies gilt für:
Beweismittel dürfen sichergestellt werden.
Dazu gehören insbesondere:
Eine Person darf festgenommen werden, wenn:
Die Exekutive darf eine Person vorläufig festnehmen, um Ermittlungen zu sichern.
Eine festgenommene Person kann einem Gericht vorgeführt werden.
Das Gericht entscheidet über weitere Maßnahmen.
Beschuldigte dürfen vernommen werden.
Die Aussage ist freiwillig.
Zeugen sind verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen.
Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen bei schweren Straftaten.
Sie kann:
Ein Strafverfahren vor Gericht beginnt mit der Anklage durch die Staatsanwaltschaft.
Ein Verfahren kann eingestellt werden, wenn:
Zur Durchsetzung von Maßnahmen dürfen eingesetzt werden:
Verhältnismäßigkeit ist zu wahren.
Ermittlungsmaßnahmen sollen dokumentiert werden.
Diese Strafprozessordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.