Rechtsanwaltsgesetz

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Rechtsanwaltsgesetz


§1 Zweck

Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit von Rechtsanwälten im Staat San Andreas.

Rechtsanwälte vertreten Bürger in rechtlichen Angelegenheiten und vor Gericht.

§2 Zulassung

Die Tätigkeit als Rechtsanwalt erfordert eine staatliche Zulassung.

Voraussetzungen können sein:

  • juristische Qualifikation
  • Zuverlässigkeit
  • keine schweren Vorstrafen


Die Zulassung erfolgt durch den Staat San Andreas oder eine zuständige Justizbehörde.


§3 Aufgaben von Rechtsanwälten

Rechtsanwälte dürfen:

  • Mandanten beraten
  • Mandanten vor Gericht vertreten
  • Verteidigung in Strafverfahren übernehmen
  • Verträge erstellen
  • rechtliche Anträge stellen


§4 Verteidigungsrecht

Jeder Beschuldigte hat das Recht auf anwaltliche Vertretung.

Behörden müssen dieses Recht respektieren.

§5 Mandatsverhältnis

Das Mandatsverhältnis entsteht durch Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.

Rechtsanwälte sind verpflichtet:

  • im Interesse ihres Mandanten zu handeln

  • vertrauliche Informationen zu schützen

§6 Verschwiegenheitspflicht

Rechtsanwälte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Diese gilt auch nach Beendigung eines Mandats.

§7 Verhalten vor Gericht

Rechtsanwälte müssen:

  • respektvoll auftreten

  • Anweisungen des Gerichts folgen

  • wahrheitsgemäß handeln

§8 Missbrauch der Anwaltsstellung

Verboten sind insbesondere:

  • Beihilfe zu Straftaten

  • Beweismanipulation

  • falsche Aussagen vor Gericht

  • Täuschung des Gerichts

§9 Entzug der Zulassung

Die Zulassung kann entzogen werden bei:

  • schweren Straftaten

  • Missbrauch der Anwaltsstellung

  • wiederholten Pflichtverletzungen

§10 Zusammenarbeit mit Behörden

Rechtsanwälte dürfen im Rahmen der Gesetze mit Behörden kommunizieren und verhandeln.

§11 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.