Immobiliengesetz
(State of San Andreas)
§1 Zweck
Dieses Gesetz regelt Eigentum, Nutzung, Vermietung und Verkauf von Immobilien im Staat San Andreas.
§2 Immobilien
Immobilien im Sinne dieses Gesetzes sind:
- Häuser
- Wohnungen
- Grundstücke
- Garagen
- Gewerbeobjekte
§3 Eigentum
Immobilien können von Bürgern oder Unternehmen rechtmäßig erworben werden.
Der Eigentümer besitzt das Recht:
- die Immobilie zu nutzen
- sie zu vermieten
- sie zu verkaufen
- anderen Zutritt zu gewähren oder zu verweigern
sofern keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
§4 Mietverhältnisse
Ein Mietverhältnis entsteht durch Vereinbarung zwischen Eigentümer und Mieter.
Mieter haben das Recht:
- die Immobilie vertragsgemäß zu nutzen
- Schutz vor unrechtmäßigem Betreten zu erhalten
§5 Pflichten von Mietern
Mieter sind verpflichtet:
- die Immobilie pfleglich zu behandeln
- vereinbarte Mietzahlungen zu leisten
- keine illegalen Aktivitäten in der Immobilie durchzuführen
§6 Kündigung
Ein Mietverhältnis kann beendet werden durch:
- Vereinbarung beider Parteien
- Kündigung durch den Mieter
- Kündigung durch den Vermieter bei Pflichtverletzung
- gerichtliche Entscheidung
§7 Hausrecht
Der Eigentümer besitzt das Hausrecht über seine Immobilie.
Das Hausrecht kann im Rahmen eines Mietverhältnisses auf den Mieter übergehen.
§8 Betreten durch Behörden
Behörden dürfen eine Immobilie betreten:
- mit richterlicher Anordnung
- bei Gefahr im Verzug
- zur Gefahrenabwehr
- zur Strafverfolgung im Rahmen der Gesetze
§9 Beschlagnahme
Immobilien können durch staatliche Behörden beschlagnahmt werden, wenn:
- sie für schwere Straftaten genutzt werden
- sie Teil organisierter Kriminalität sind
- eine gerichtliche Anordnung vorliegt
§10 Verkauf von Immobilien
Immobilien dürfen verkauft werden, sofern:
- der Verkäufer Eigentümer ist
- keine behördliche Beschlagnahme vorliegt
§11 Gewerbliche Nutzung
Immobilien dürfen gewerblich genutzt werden, sofern dies rechtmäßig erfolgt.
§12 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.