Immobiliengesetz


§1 Zweck

Dieses Gesetz regelt Eigentum, Nutzung, Vermietung und Verkauf von Immobilien im Staat San Andreas.


§2 Immobilien

Immobilien im Sinne dieses Gesetzes sind:


§3 Eigentum

Immobilien können von Bürgern oder Unternehmen rechtmäßig erworben werden.

Der Eigentümer besitzt das Recht:


sofern keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.


§4 Mietverhältnisse

Ein Mietverhältnis entsteht durch Vereinbarung zwischen Eigentümer und Mieter.

Mieter haben das Recht:


§5 Pflichten von Mietern

Mieter sind verpflichtet:


§6 Kündigung

Ein Mietverhältnis kann beendet werden durch:


§7 Hausrecht

Der Eigentümer besitzt das Hausrecht über seine Immobilie.

Das Hausrecht kann im Rahmen eines Mietverhältnisses auf den Mieter übergehen.


§8 Betreten durch Behörden

Behörden dürfen eine Immobilie betreten:


§9 Beschlagnahme

Immobilien können durch staatliche Behörden beschlagnahmt werden, wenn:


§10 Verkauf von Immobilien

Immobilien dürfen verkauft werden, sofern:


§11 Gewerbliche Nutzung

Immobilien dürfen gewerblich genutzt werden, sofern dies rechtmäßig erfolgt.


§12 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung in Kraft.