Dieses Gesetz regelt Disziplinarmaßnahmen bei Pflichtverletzungen von Beamten.
Ziel ist die Sicherstellung eines professionellen und rechtmäßigen Dienstbetriebs.
Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn ein Beamter seine Pflichten verletzt, insbesondere durch:
Disziplinarmaßnahmen werden von der jeweiligen Behördenleitung oder einer internen Ermittlungsstelle verhängt.
Bei schweren Vergehen kann ein Gericht hinzugezogen werden.
Folgende Maßnahmen können verhängt werden:
Mehrere Maßnahmen können kombiniert werden.
Während einer Suspendierung darf ein Beamter:
Eine Entlassung erfolgt insbesondere bei:
Disziplinarmaßnahmen müssen dokumentiert werden.
Disziplinarmaßnahmen müssen angemessen und nachvollziehbar sein.