Behördenzuständigkeitsverordnung

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Behördenzuständigkeitsverordnung


§1 Zweck

Diese Verordnung regelt Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche staatlicher Behörden im Staat San Andreas.

Sie dient der klaren Organisation der Exekutive.

§2 Behörden der Exekutive

Zu den Sicherheitsbehörden gehören:

  • Police Department (PD)
  • Sheriff Department (SD)
  • State Troopers (ST)
  • U.S. Marshals (USMS)
  • Feuerwehr (FD)
  • Rettungsdienst (EMS)


Polizeibehörden

§3 Police Department

Das Police Department ist zuständig für:

  • Strafverfolgung im Stadtgebiet

  • Gefahrenabwehr

  • Verkehrskontrollen

  • Notfalleinsätze

  • Ermittlungen bei allgemeinen Straftaten

  • Unterstützung anderer Behörden

Das Police Department stellt den regulären Streifendienst in Städten sicher.


§4 Sheriff Department

Das Sheriff Department ist zuständig für:

  • Strafverfolgung in County-Gebieten

  • ländliche Einsätze

  • Gefangenentransporte

  • Unterstützung anderer Behörden

  • Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen

§5 State Troopers

Die State Troopers sind zuständig für:

  • Highway-Patrol

  • Verkehrssicherheit auf Fernstraßen

  • überregionale Einsätze

  • Unterstützung bei Großlagen

  • Verfolgung von Fahrzeugdelikten

§6 U.S. Marshals

Die U.S. Marshals sind zuständig für:

  • schwere Straftaten

  • organisierte Kriminalität

  • Terrorismus

  • Haftbefehle auf staatlicher Ebene

  • Zeugenschutz

  • behördenübergreifende Ermittlungen

Die U.S. Marshals können bei Major-Crime-Lagen die Einsatzleitung übernehmen.

Rettungs- und Sicherheitsdienste

§7 Feuerwehr

Die Feuerwehr ist zuständig für:

  • Brandbekämpfung

  • technische Hilfeleistung

  • Katastrophenschutz

  • Unterstützung bei Rettungseinsätzen

§8 Rettungsdienst (EMS)

Der Rettungsdienst ist zuständig für:

  • medizinische Notfälle

  • Versorgung von Verletzten

  • Krankentransporte

  • Unterstützung bei Großlagen

Zusammenarbeit

§9 Behördenübergreifende Zusammenarbeit

Behörden sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten.

Bei größeren Einsatzlagen kann eine gemeinsame Einsatzleitung gebildet werden.

§10 Einsatzleitung

Die Einsatzleitung richtet sich nach:

  • Zuständigkeit

  • Einsatzlage

  • Gefahrenpotential

Bei organisierter Kriminalität oder Terrorismus können die U.S. Marshals die Leitung übernehmen.

§11 Unterstützungspflicht

Behörden müssen sich gegenseitig unterstützen, wenn dies erforderlich ist.

§12 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.